Stellungnahme zu Prof. Bierlings Artikel [in der aktuellen, 21. Ausgabe der »Lautschrift«]
Bei diesem Text handelt es sich um eine Antwort der Studierendenvertretung der Universität Regensburg auf einen Gastkommentar von Herrn Prof. Dr. Stefan Bierling aus der Rubrik »Geht’s noch?« in Ausgabe 21 der Lautschrift. Er spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion wider.
Lieber Herr Bierling,
hätten Sie die Diskussionen um Anwesenheitspflicht und Anwesenheit in Kursen in den letzten Jahren aufmerksam verfolgt, dann hätten Sie festgestellt, dass es den Studierendenvertreter_innen (ja, es gibt unter ihnen auch Frauen und ja, sie vertreten nicht nur die Studenten der Universität Regensburg, sondern auch die Studentinnen) ziemlich genau auf Ihrer Seite stehen: Diese kämpfen unter anderem gegen »ein weiteres Bürokratisieren, Überregulieren und Verschulen des Studiums« und gegen eine flächendeckende Verankerung von Anwesenheitspflichten in Studienordnungen. Erfreulich, dass Sie ihnen trotz einigen Auseinandersetzungen dann doch inhaltlich zuzustimmen scheinen. Nun könnten Sie als Mensch, der einen Professoren-Titel trägt, ja durchaus in der Lage sein, einen Unterschied festzustellen, zwischen der Forderung nach dem generellen Fernbleiben von Kursen und der nach einem Studium ohne die Pflicht zur Anwesenheit – schade, dass das nicht so gut geklappt hat, obwohl die von Ihnen genannten Studierendenvertreter_innen nicht müde werden, das bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu betonen. Stellen Sie sich vor: Studierende haben sich freiwillig für ein Studium entschieden, sie gehen selbstverständlich meist gerne zur Uni und in ihre Seminare; ein Zwang, der Fernbleiben mit Sanktionen ahndet, führt allerdings dazu, dass die sozial Schwächeren (die, die neben dem Studium Geld verdienen müssen oder Angehörigen gegenüber Versorgungsverpflichtungen haben) und die sozial Engagierten auf der Strecke bleiben – ach, aber das wissen Sie ja sicherlich alles.
Also nochmal: Niemand aus der Studierendenvertretung hat jemals dazu aufgerufen, absichtlich und kollektiv von Kursen fernzubleiben, ganz im Gegenteil. Ihre Argumentation wird leider nicht sinnvoller dadurch, dass Sie fälschlicherweise behaupten, es hätte nie Klagen oder Beschwerden gegenüber der Praxis der Anwesenheitspflicht gegeben (insbesondere wenn diese, wie in der Internationalen Politik, entgegen der Bestimmungen in der Prüfungsordnung, also rechtswidrig durchgeführt wird.) Dass es die Klagen und Beschwerden gab, müssten Sie ja selbst aus eigenen Erfahrungen aus dem Fakultätsrat der PKGG und vielen Diskussionen eigentlich viel besser wissen. Was an Ihrem Kommentar noch mehr verwundert: Sind Sie als Politikwissenschaftler wirklich der Meinung, bei demokratischen Wahlen gewählte Personen würden an Legitimation verlieren, je niedriger die Wahlbeteiligung ist? Tatsächlich ist es schade, dass sich nur rund 13 Prozent der Studierenden für ihre eigenen Belange interessieren, nur leider kann das nicht das Argument aus demokratietheoretischer Perspektive sein. Ab wann wäre denn eine »ausreichende« Legitimation gegeben? 50 Prozent, 75 Prozent? Oder müssten es die vollen Hundert sein? Ab wann darf sich eine Mehrheits- oder Minderheitsgesellschaft dann über parlamentarische Entscheidungen hinwegsetzen? Ein Blick auf die letzte Europawahl, die mit »nur« 48 Prozent zu Buche stand (siehe auch etliche Kommunalwahlen), zeigt, dass niedrige Wahlbeteiligung leider nicht nur an der Uni Regensburg ein Problem ist. Könnte nicht die Politikwissenschaft auch eine Aufgabe darin sehen, der sogenannten »Politikverdrossenheit« – gerade auch unter Studierenden – entgegenzuwirken, anstatt von hoher Position aus auf diejenigen zu schimpfen, die ihr (im Vergleich zu anderen Bundesländern) ohnehin sehr eingeschränktes Recht auf Mitsprache wahrnehmen?
Und wenn wir schon von demokratischen Wahlen und Legitmationen in Ämtern an der Universität reden wollen, dann schauen wir uns doch mal an von wem und in welchem Wahlverfahren der Präsident_die Präsidentin der Universität gewählt wird und wer hier ein Vorschlagsrecht hat? Oder die Wahlen zu den Vizepräsident_innen, in die Dekanate, die zur Frauenbeauftragten und viele mehr? Wie ist das eigentlich bei der Besetzung von Professuren, Herr Bierling? Wie groß ist denn so eine Berufungskommission? Die größte Statusgruppe der Universität, diejenigen, die eine Uni zu einer Uni machen, die Studierenden haben hier kein oder kaum ein Mitspracherecht. (Viele andere auch nicht. All diese wichtigen Personen werden von einem sehr, sehr kleinen Kreis gewählt.)
Der Vollständigkeit halber: Die Wahlbeteiligung bei den vergangenen Wahlen zum studentischen Konvent lag nicht bei zehn, sondern in der Fakultät PKGG bei 15,77%, gesamtuniversitär bei 12,99%. Hinzuzufügen wäre an dieser Stelle nur noch, dass das von Ihnen sogenannte »Feindbild« der Studierendenvertretung, das Bild der Studierenden an der Universität Regensburg wiederspiegelt. Verweisen möchten wir Sie an dieser Stelle auf die repräsentative Umfrage zur Anwesenheitspflicht aus diesem Semester, an welcher circa 14% der Studierenden dieser Universität teilgenommen haben. Ergeben hat diese Umfrage, dass 78,3% der Befragten eine Anwesenheitspflicht nicht als sinnvolles, hochschulisches Instrument zur Verbesserung der Kursqualität halten. Vielmehr stellt sich auf der Seite von Studierenden die Frage, weshalb nicht zuerst an folgenden Punkten angesetzt wird, um der Abwesenheit in Kursen entgegenzuwirken:
Didaktisch ansprechendere Kursgestaltung (64,9%), realistischere Anforderungen an das Selbststudium (61%), kleinere Teilnehmer*innenzahlen (45,6%) und intensivere Wissensvermittlung (39,2%).
Um mit den Worten Karl Jaspers abzuschließen:
»Der Freiheit der Lehre entspringt die Freiheit des Lernens. Keine Autorität, keine vorschriftsmäßige Lebensführung und schulmäßige Studienleitung darf den Studenten beherrschen.«
Herzlich – Yasmin Hopp (Studentische Vertretung im Senat), Nadine Randak (AStA), Svenja Tikovsky (AK FriSt, Fachschaft Philosophie, Studentische Vertretung Fakultätsrat PKGG), Dominik Graf (AStA, Fachschaft Philosophie), Christiane Fuchs (Studentische Vertretung im Senat, Hochschulrat), Jasmin Bortlik (AK Queer), Michael Achmann (Studentischer Sprecher), Michael Schweiger (Studentischer Konvent), Matthias Ernst (Vorsitzender Studentischer Kovent), Marius Cramer (AStA)
P.S.: Solltet ihr, liebe Mitstudierende, Anwesenheitspflichten ebenfalls für eine grobe Einschränkungen eurer Freiheit halten, oder Kurse besuchen/besucht haben, in denen Anwesenheitspflicht entgegen der Bestimmungen in eurer Prüfungs- und Studienordnung erhoben wird/wurde, wendet euch gerne jederzeit an den Arbeitskreis Freiheit im Studium (ak.frist@gmail.com), den AStA/studentischen Sprecher*innenrat (info@asta-regensburg.de) oder an eine Hochschulgruppe eures Vertrauens.
Ausführliche und sachliche Argumente rund um den Anwesenheitszwang findet ihr hier:
http://www.uni-regensburg.de/universitaet/sprecherrat/medien/asta1516/ak_frist_broschure.pdf